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Nach der Ausstellung der Police, der Einbezahlung der Prämie und Ausarbeitung des Vermögensverwaltungsvertrags zwischen der Zenith Life AG und dem Vermögensverwalter hat dieser die Vermögenswerte gemäss dem erhaltenen Mandat zu verwalten.
Dabei setzt der Vermögensverwalter die Zenith Life AG regelmässig über die finanzielle Situation des Portefeuilles in Kenntnis und übermittelt der Zenith Life AG hierzu die entsprechenden Kontoauszüge und Übersichten.
Die Zenith Life AG berücksichtigt diese Informationen und erstellt in regelmässigen Abständen eine Übersicht zum Wert der Police auf der Basis der zugrunde liegenden Vermögenswerte.
Auf Anfrage gibt die Zenith Life AG diese Informationen an den Versicherungsnehmer weiter.
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, Änderungen an bestimmten Bestandteilen seiner Police vorzunehmen. In diesem Fall wird ein Vertragszusatz vereinbart.
 
Die wichtigsten zugelassenen Änderungen sind hierbei:

  1. Änderung des Begünstigten (sofern der Begünstigte nicht unwiderruflich ist)
  2. Änderung der Anlagestrategie
  3. Teilweiser bzw. vollständiger Rückkauf der Police
 
 
Während der Laufzeit der Police Bei Ablauf der Police
Der Ablauf der Police kann auf folgende Arten erfolgen:
 
  1. Vollständiger Rückkauf des Vertrags
  2. Tod der versicherten Person
  3. Ablauf einer vorab vereinbarten Laufzeit  
  4.  
Im erstgenannten Fall erhält der Versicherungsnehmer den Liquidationswert der Police.
IIn den beiden anderen Fällen werden die Erträge an den Begünstigten ausbezahlt.
 
 
Es ist nicht wenig Zeit, was wir haben,
sondern es ist viel, was wir nicht nützen.
 
 
Seneca
 
 
 
 
 
 
 
 
PRIVATE LIFE INSURANCE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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